Für den Betrieb einer „eigentlichen“ Unternehmens-Software werden Systeme benötigt, die nicht direkt zum Einsatzzweck oder dem Nutzen beitragen, die aber dennoch erforderlich sind, um rechtlichen, regulatorischen oder einfach kaufmännisch-betrieblichen Anforderungen zu genügen.
Diese „uneigentlichen“ Funktionen stellen wir hier grob kategorisiert vor.